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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Beförderungsbedingungen - Rechte der Fährgäste - Datenschutz

Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Folgende übliche Geschäftsbedingungen sind geltend für Kauf bei BORNHOLMSLINJEN.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 27. märz 2024.

Beförderungsbedingungen

Die Beförderung von Fahrgästen, Kraftfahrzeugen oder Reisegepäck auf unseren Fähren oder von uns gecharterten Fähren findet nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BORNHOLMSLINJEN statt, die Sie unter bornholmslinjen.dk lesen können. Ergänzend hierzu gelten diese Beförderungsbestimmungen für Ihren Aufenthalt an Bord der Fähre.

Diese Beförderungsbedingungen gelten ab 4. November 2024.

Rechte der Fahrgäste

Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr tritt am 18. Dezember 2012 in Kraft.

Sie können der Bestimmungen Lesen, indem Sie dem Link rechts auf dieser Seite folgen. 

Regulierung der Entwicklung bei Kraftstoffpreisen

In unserem Vertrag mit dem dänischen Transportministerium ist unter anderem geregelt, wie die Entwicklung bei Kraftstoffpreisen entweder unseren Kunden bei Preissenkungen zugutekommen oder bei Preissteigerungen zusammen mit unseren Kunden getragen werden soll. Der Vertrag enthält eine Obergrenze dafür, wie viel wir als Reederei maximal für die Tickets fordern dürfen. Gleichzeitig müssen wir einige Durchschnittspreise für die verschiedenen Arten von Tickets einhalten. Die Durchschnittspreise stellen sicher, dass eine gewisse Anzahl von Tickets zu einem niedrigen Preis angeboten wird.

Jedes Jahr im April müssen wir die Kraftstoffausgaben der letzten 12 Monate berechnen. Diese Ausgaben vergleichen wir danach mit unseren Einnahmen im selben Zeitraum. Gleichzeitig berechnen wir, wie sich die Kraftstoffpreise im selben 12-monatigen Zeitraum verglichen mit der normalen Preisentwicklung entwickelt haben. Diese Berechnung hat entweder Zuschläge oder Abschläge zur Folge, die in die Preise für das kommende Jahr einfließen. Zuletzt muss das Transportministerium diese Berechnung genehmigen.

Eine Kraftstoffzulage kann auf den maximalen Tarif und die maximal zulässigen Durchschnittspreise aufgeschlagen werden. Gleichermaßen wird ein Kraftstoffabschlag vom maximalen Tarif der Tickets und den maximal zulässigen Durchschnittspreisen abgezogen.

Als Kunde ist nicht unmittelbar ersichtlich, ob es einen Zuschlag oder Abschlag für Kraftstoff auf den Ticketpreis gibt. Stattdessen wird man als Kunde in einem Jahr mit einem Kraftstoffpreisabschlag wesentlich mehr Tickets zu einem niedrigen Preis finden, als in einem Jahr mit Kraftstoffpreiszuschlag.