Allgemeine Geschäftsbedingungen - Beförderungsbedingungen - Rechte der Fährgäste - Datenschutz
Rechtliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Folgende übliche Geschäftsbedingungen sind geltend für Kauf bei BORNHOLMSLINJEN.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 27. märz 2024.
1.1 Besitzer und Betreiber der BORNHOLMSLINJEN ist die Molslinjen A/S, Færgevej 7A, 8000 Aarhus C, Dänemark.
1.2 Jeder Vertrag über die Beförderung mit der BORNHOLMSLINJEN wird daher mit der Molslinjen A/S als Vertragspartner abgeschlossen (hierunter auch als die Nebenbezeichnung BORNHOLMSLINJEN genannt).
2.1 „Fahrgäste“ sind alle physischen Personen, die laut Vertrag mit der BORNHOLMSLINJEN mit Schiff befördert werden bzw. zu befördern sind, sowie alle Personen, die ein Fahrzeug oder Güter begleiten.
2.2 „Reisegepäck“ sind Gegenstände, die im Rahmen eines Vertrags über die Fahrgastbeförderung mit befördert werden. Das Reisegepäck lässt sich in 4 Kategorien einteilen:
2.2.1 „Handgepäck“ ist das Reisegepäck, das der Fahrgast in seiner Obhut hat bzw. in oder auf seinem Fahrzeug mitführt.
2.2.2 „Fahrzeug“ ist das motorisierte Fahrzeug, das ein Fahrgast an Bord der Fähre mitbringt.
2.2.3 „Wertgegenstände“ sind unter anderem Geld, Wertpapiere, Silber, Gold, Uhren, Juwelen, Schmuck und Kunstgegenstände.
2.2.4 „Sonstiges Reisegepäck“ ist das Gepäck außerhalb der Definitionen unter Punkt 2.2.1, 2.2.2 und 2.2.3.
2.3 „Güter“ sind Gegenstände außerhalb der Definitionen unter Punkt 2.2. Lastkraftwagen, Lieferwagen, Busse und Güter, die mit diesen transportiert werden, sind Güter, soweit diese keine persönlichen Gegenstände des Fahrers oder des Fahrgastes sind und als Personenkraftwagen verwendet werden, wonach sie als Reisegepäck zu betrachten sind.
2.4 „Wertgüter“ sind unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, Tabak, Alkohol, Schmuck, Bargeld und ähnliche leicht umsetzbare Gegenstände.
2.5 „Transportbehälter“ sind alle Container, Anhänger, Schwerlastwagen, Paletten, Tanks, Trageboxen oder Ähnliches.
2.6 „Gefahrgüter“ sind Güter, die dem § 257 Abs. 1 und 2 des dänischen Seegesetzes (Søloven) unterliegen.
3.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertrag über die Beförderung, der von der BORNHOLMSLINJEN abgeschlossen wird, unabhängig davon, ob ein Dokument über den Vertrag erstellt wird. Ergänzend hierzu gelten die an Bord der Fähre ausgehängten Beförderungsbestimmungen.
3.2 BORNHOLMSLINJEN kann nicht wegen direkter oder indirekter Verluste, hierunter Einnahmeverluste, die über zwingende Bestimmungen des dänischen Seegesetzes (Søloven) oder sonstige zwingende Gesetzesvorschriften hinausgehen, zur Verantwortung gezogen werden.
3.3 BORNHOLMSLINJEN begrenzt ihre Haftung soweit möglich nach den Vorschriften des dänischen Seegesetzes (Søloven).
3.4 Es kann vorkommen, dass Salzwasser auf die Fahrzeuge spritzt.
3.5 Soweit zwingende Vorschriften nach dem dänischen Seegesetz (Søloven) oder sonstige zwingende Gesetzesvorschriften keinen anderen Gerichtsstand vorschreiben, sind sämtliche Streitigkeiten mit der Molslinjen A/S nach dänischem Recht am Gerichtsstand der Molslinjen A/S zu entscheiden.
3.6 Eine Reservierung ist keine Garantie für eine Beförderung, sondern gilt lediglich als Anfrage wegen freier Kapazität auf der jeweiligen Fähre. Die Reservierung wird automatisch gelöscht, soweit das Check-in nicht spätestens 10 Minuten vor der geplanten Abfahrt erfolgt ist.
3.7 Falls bei ausverkauften Abfahrten Katastrophen-, Notarzt- oder Polizeifahrzeuge befördert werden müssen, werden die zuletzt angekommenen reservierten Fahrzeuge in Warteposition gestellt.
3.8 Betrifft der Vertrag ein bestimmtes Schiff, ist die BORNHOLMSLINJEN dazu berechtigt, den Vertrag mit einem anderen passenden Schiff zu erfüllen, und etwaige Angaben zum Schiffstyp sind für die BORNHOLMSLINJEN nicht verbindlich.
3.9 Von der BORNHOLMSLINJEN mitgeteilte Abfahrts- und Überfahrtszeiten gelten lediglich als Richtzeiten, und die BORNHOLMSLINJEN garantiert daher nicht, dass diese eingehalten werden. BORNHOLMSLINJEN übernimmt keinerlei Haftung für Unregelmäßigkeiten im Betrieb oder für den Anschluss an Züge, Omnibusse und sonstige Transportmittel.
3.10 BORNHOLMSLINJEN behält sich das Recht vor, bei der Durchfahrt am Check-in/Ticketverkauf ohne Bezahlung oder bei der Durchfahrt ohne gültiges Ticket für die gewählte Transportart eine Zusatzgebühr in Höhe von DKK 750 zu erheben.
3.11 Tickets können bar an bemannten Ticketschaltern auf dem Hafengelände gelöst werden, sowie mit Zahlungskarte und einer Reihe von üblichen Zahlungskarten an Ticketautomaten und im Internet über die Seiten der Reederei. In Sassnitz sind Barzahlung oder Ticketkauf an den Check-in-Automaten nicht möglich. Sassnitz ist ein unbemannter Hafen. Die Reederei akzeptiert Zahlung mit DKK. Fremdwährungen werden nur am Tag der Abreise in Euro akzeptiert, nicht aber für zukünftige Buchungen.
3.12 BORNHOLMSLINJEN behält sich das Recht vor, eine Gebühr für die Änderung einer Reservierung zu erheben.
4.1 Für Verträge über die Personenbeförderung ist eine Stornierung ausgeschlossen, vgl. § 1 Abs. 4 Nr. 4 des dänischen Verbraucherschutzgesetzes (Forbrugeraftaleloven).
4.2 Soweit dies für die jeweilige Ticketvariante möglich ist, kann das Ticket auf eine andere Abfahrt auf der gleichen Strecke innerhalb der Gültigkeitsdauer umgebucht werden. Wenn Sie nur das Datum, den Zeitpunkt oder die Anzahl der Fahrgäste ändern möchten, kann dies über die Webseite oder die App geändert werden. Beispielsweise kann ein Ticket für die Strecke Rønne nach Ystad auf eine andere Abfahrt für die Strecke Ystad nach Rønne umgebucht werden, indem Sie sich telefonisch unter +45 70 900 100 an die BORNHOLMSLINJEN wenden. Hinweis: Bei Änderung des Tickets zu einer anderen Ticketart, beispielsweise von Lowfare-Ticket zu Flex-Ticket, sind die für das ursprüngliche Ticket maßgeblichen Ticketbedingungen auch für das neue Ticket maßgeblich.
4.3 Sofern die Ticketart Änderungen erlaubt, ist es möglich, beim Ticket eine Transportart in eine andere zu ändern, indem Sie sich telefonisch unter +45 70 900 100 oder persönlich an die BORNHOLMSLINJEN wenden. Beispielsweise kann ein Ticket für ein „Niedriges Auto“ zu einem Ticket für ein „Hohes Auto“ geändert werden oder ein „Fußgänger“-Ticket zu einem Ticket für ein „Niedriges Auto“ usw. Sofern das neue Ticket mehr als das ursprüngliche Ticket kostet, ist die durch die Änderung entstandene Differenz zu begleichen. Ist das neue Ticket preiswerter als das ursprüngliche Ticket, ist es möglich, das ursprüngliche Ticket in Verbindung mit dem Kauf des neuen Tickets zurückerstattet zu bekommen, sofern die ursprüngliche Ticketart dies erlaubt.
4.4 Wenn eine Überfahrt aus einem Versehen doppelt gebucht wurde (d.h. zwei gleiche Tickets wurden für dieselbe Abfahrt gekauft), kann das eine Ticket zurückerstattet werden, indem Sie VOR der geplanten Abfahrt an kundeservice@bornholmslinjen.dk schreiben. Die Rückerstattung setzt voraus, dass beide Tickets für dieselbe Abfahrt innerhalb eines Zeitraums von höchstens 10 Minuten gekauft wurden und dass die personenbezogenen Daten identisch sind.
4.5 Im Falle einer ausgefallenen Abfahrt soll der Antrag einer Rückerstattung spätestens 2 Monate nach dem ursprünglichen Abreisetag an kundeservice@bornholmslinjen.dk geschickt werden.
4.6 Lowfare-Tickets gelten bis zu 1 Monat nach dem ursprünglichen Reisedatum und können gegen eine Gebühr und Zahlung eines etwaigen Preisunterschieds bis zum gebuchten Abfahrtzeitpunkt in ein anderes Lowfare-, Flex- oder Standard-Ticket umgebucht werden. Das Lowfare-Ticket gilt für 5 Fahrgäste einschließlich des Fahrers. Weitere Fahrgäste werden gesondert abgerechnet (siehe geltende Preisliste). Das Lowfare-Ticket kann grundsätzlich nicht rückerstattet werden. Auch nicht beim Wechsel zu einer anderen Ticketart. Es ist jedoch möglich, sich eine gebührenfreie Änderung und/oder eine gebührenfreie Rückerstattung zu erkaufen. Es gibt eine variierende Anzahl von Lowfare-Tickets, die bei den unterschiedlichen Abfahrten verfügbar sind, und die Lowfare-Tickets werden nach dem Windhundverfahren verkauft.
4.7 Flex-Tickets gelten bis zu 1 Monat nach dem ursprünglichen Reisedatum und können gegen Zahlung eines etwaigen Preisunterschieds bis zum gebuchten Abfahrtzeitpunkt online ohne Gebühr in ein anderes Flex- oder Standard-Ticket umgebucht werden. Das Flex-Ticket gilt für 5 Fahrgäste einschließlich des Fahrers. Weitere Fahrgäste werden gesondert abgerechnet (siehe geltende Preisliste). Das Flex-Ticket kann grundsätzlich nicht rückerstattet werden. Auch nicht beim Wechsel zu einer anderen Ticketart. Es ist möglich, sich eine gebührenfreie Änderung und/oder eine gebührenfreie Rückerstattung zu erkaufen. Es gibt eine variierende Anzahl von Flex-Tickets, die bei den unterschiedlichen Abfahrten verfügbar sind, und die Flex-Tickets werden nach dem Windhundverfahren verkauft.
4.8 Standard-Tickets (hierunter Rentner- und Behindertentickets) gelten bis zu 3 Monate nach dem ursprünglichen Reisedatum und können bis zum gebuchten Abfahrtzeitpunkt umgebucht und/oder rückerstattet werden. Das Standard-Ticket gilt für 5 Fahrgäste einschließlich des Fahrers. Weitere Fahrgäste werden gesondert abgerechnet (siehe geltende Preisliste) (Bedingungen für Rentner- und Behindertentickets, siehe auch unten). Das Standard-Ticket kann ohne Gebühr geändert werden, und nur auf ein anderes Standard-Ticket. Bei der Rückerstattung wird pro Reservierung eine Gebühr von 20 % des Ticketpreises, jedoch mindestens DKK 100 berechnet, die auf den Rückerstattungsbetrag verrechnet wird. Wenn Sie eine Rückerstattung des Tickets haben möchten, wenden Sie sich bitte an kundeservice@bornholmslinjen.dk.
4.9 Behindertentickets: Personen mit einer Behinderung können mit gültiger Behindertenparkkarte ein Behindertenticket für Pkws kaufen. Ein Behindertenticket gilt für 2 Fahrgäste einschließlich des Fahrers bis zu 3 Monate nach dem ursprünglichen Reisedatum und kann bis zum gebuchten Abfahrtzeitpunkt umgebucht und/oder rückerstattet werden. Weitere Fahrgäste werden gesondert abgerechnet (siehe geltende Preisliste). Das Behindertenticket kann ohne Gebühr in ein anderes verfügbares Behindertenticket umgebucht werden. Bei der Rückerstattung wird pro Reservierung eine Gebühr von 20 % des Ticketpreises, jedoch mindestens DKK 100 berechnet, die auf den Rückerstattungsbetrag verrechnet wird. Wenn Sie eine Rückerstattung des Tickets haben möchten, wenden Sie sich bitte an kundeservice@bornholmslinjen.dk. Darüber hinaus können Sie Sondertickets für Fußgänger mit einer gültigen Begleiterkarte, die von Danske Handicaporganisationer, Dansk Blindesamfund oder entsprechenden Behindertenorganisationen ausgestellt wurde, kaufen.
4.10 Rentnertickets: Personen, die das Rentenalter von 65 Jahren erreicht haben und dies mit Führerschein bzw. Reisepass, worauf Geburtsdatum und Foto erscheinen, belegen können, können ein Rentnerticket kaufen. Personen im Vorruhestand haben ebenfalls die Möglichkeit, gegen Vorlage eines gültigen Bildausweises ein Rentnerticket zu kaufen. Für Personen im Vorruhestand ist ein entsprechender Ausweis vorzulegen. Ein Rentnerticket gilt für 2 Fahrgäste, wovon einer der Fahrgäste Rentner sein muss. Das Ticket gilt bis zu 3 Monate nach dem ursprünglichen Reisedatum und kann bis zum gebuchten Abfahrtzeitpunkt umgebucht und/oder rückerstattet werden. Weitere Fahrgäste werden gesondert abgerechnet (siehe geltende Preisliste). Das Rentnerticket kann gegen Zahlung eines eventuellen Preisunterschieds ohne Gebühr in ein anderes verfügbares Rentner- oder Standard-Ticket umgebucht werden. Es ist ebenfalls möglich, bei einem Rentnerticket die Transportart zu ändern, beispielsweise von „Fußgänger“ in „Niedriges Auto“, indem Sie sich telefonisch unter +45 70 900 100 an die BORNHOLMSLINJEN wenden. Bei der Rückerstattung wird pro Reservierung eine Gebühr von 20 % des Ticketpreises, jedoch mindestens DKK 100 berechnet, die auf den Rückerstattungsbetrag verrechnet wird. Wenn Sie eine Rückerstattung des Tickets haben möchten, wenden Sie sich bitte an kundeservice@bornholmslinjen.dk.
4.11 Das StandardPLUS-Ticket gilt bis zu 12 Monate nach dem ursprünglichen Reisedatum und kann bis zum gebuchten Abfahrtzeitpunkt umgebucht und/oder rückerstattet werden. Das StandardPLUS-Ticket gilt für 5 Fahrgäste einschließlich des Fahrers. Weitere Fahrgäste werden gesondert abgerechnet (siehe geltende Preisliste). Das StandardPLUS-Ticket bietet den Fahrgästen Zugang zur Pendlerlounge an Bord und das Auto wird beim Auf- und Abfahren priorisiert. Das StandardPLUS-Ticket kann bis zur Abfahrt ohne Gebühr auf alle nicht ausverkauften Abfahrten geändert werden. Das StandardPLUS-Ticket kann ohne Gebühr rückerstattet werden. Wenn Sie eine Rückerstattung des Tickets haben möchten, wenden Sie sich bitte an kundeservice@bornholmslinjen.dk.
Pendlerverträge und Pendlertickets
*In 2024 wurde eine Vereinbarung mit dem dänischen Verkehrsministerium in Verbindung mit einem Versuch getroffen, freien Zugang zu Express 1 zu gewähren. Es kann daher im Jahr 2024 Abfahrten geben, für die keine Pendler-Tickets gebucht werden können, obwohl die Fähre nicht ausgebucht ist.
4.12 Pendler erhalten Zugang zu Pendlertickets durch die Einrichtung einer Pendlerordnung über das Formular auf bornholmslinjen.dk/pendler, wo die Jahresgebühr, Preisstufen und Bedingungen zu finden sind.
4.13 Pendlerordnungen werden für Privatpersonen bzw. gewerbliche Unternehmen angeboten.
4.14 Mit einer Pendlerordnung ist es möglich, einen oder mehrere Pendlerverträge je nach genutzter Transportart abzuschließen. Transportarten können bspw. „Niedriges Auto“ oder „Fußgänger, Kind“ sein. Pendlerverträge bieten die Möglichkeit, Pendlertickets zu besonderen Bedingungen zu kaufen.
4.15 Pendlerverträge können sowohl für Rønne-Ystad als auch Rønne-Køge genutzt werden und gelten ausschließlich für die spezifische Transportart, für die sie gekauft wurden.
4.16 Pendlertickets können bis zu dem Tag geändert werden, an dem der Pendlervertrag abläuft. Pendlertickets können kostenlos geändert werden.
4.17 Wird ein Pendlerticket für eine Reise nach dem aktuellen Gültigkeitszeitraum des Pendlervertrags gekauft, wird der Pendlervertrag in Verbindung mit dem Ticketkauf automatisch um ein Jahr verlängert und der entsprechende Betrag wird zusammen mit dem entsprechenden Pendlerticket zur Zahlung fällig.
4.18 Ein Pendlervertrag tritt zum ersten Reisedatum des ersten durch den Pendlervertrag gekauften Pendlertickets in Kraft und gilt hiernach 12 Monate. Der Pendlervertrag kann früher in Kraft treten, wenn Sie sich diesbezüglich an den Kundendienst von BORNHOLMSLINJEN auf kundeservice@bornholmslinjen.dk wenden.
4.19 Die Rückerstattung von Pendlervertragsgebühren und Pendlertickets ist ausgeschlossen.
4.20 In Verbindung mit einer Reise mit einem Pendlerticket muss der Inhaber der entsprechenden Pendlerordnung jederzeit eine Fotolegitimation (Führerschein, Krankenversicherungskarte, Personalausweis oder Ähnliches) als Dokumentation vorlegen können. Nutzer einer privaten Pendlerordnung müssen einen Nachweis des Wohnsitzes an der Adresse vorlegen können, für die die Pendlerordnung registriert wurde.
4.21 Das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs muss bei allen Reservierungen aktuell sein. Wenn ein für den Pendlervertrag registriertes Fahrzeug im Ausnahmefall nicht verfügbar ist, zum Beispiel bei einem Werkstattbesuch, kann ein anderes Fahrzeug derselben Transportart, bspw. „Niedriges Auto“, genutzt werden. In diesem Fall muss der Inhaber das amtliche Kennzeichen vor dem Check-in der Abfahrt auf dem entsprechenden Pendlerticket korrigieren. Dies erfolgt online. Die Änderung des amtlichen Kennzeichens auf einem Pendlerticket ändert nicht den Ticketpreis. Eine Dokumentation kann verlangt werden.
4.22 Wenn der Reisende mit einem Pendlerticket das rechtmäßige Zugehörigkeitsverhältnis zur Pendlerordnung nicht nachweisen kann, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 750 DKK erhoben. In diesem Fall behält sich BORNHOLMSLINJEN zudem das Recht vor, die entsprechende Pendlerordnung sowie alle dazugehörigen Pendlerverträge und Pendlertickets ohne weitere Ankündigung aufzuheben.
4.23 Eine private Pendlerordnung und die dazugehörigen Pendlerverträge gelten für sämtliche Personen im Hausstand. Zwei zusammenlebende Erwachsene können beispielsweise denselben Pendlervertrag für die Ticketart „Erwachsener, Pendler“ nutzen.
4.23.1 Pendlertickets gelten persönlich für den Hausstand und sind nicht übertragbar. Pendlertickets können daher nur von den Eigentümern der im Vertrag registrierten Fahrzeuge sowie Personen im Hausstand genutzt werden.
4.23.2 Hat der Hausstand mehrere Fahrzeuge, können diese alle in derselben Pendlerordnung registriert werden. Der Preis für die entsprechenden Pendlertickets richtet sich nach der Gesamtanzahl Reservierungen der registrierten Fahrzeuge. Die Preisstufen gelten für Reisen innerhalb derselben Transportart. Daher gelten Niedriges Auto 1 und Niedriges Auto 2 in Bezug auf die Preisberechnung für denselben Vertrag, während Niedriges Auto 1 und Hohes Auto 1 jeweils eine eigene Preisberechnung haben. Für jede Transportart wird nur eine Jahresgebühr erhoben. Daher zahlt man für Niedriges Auto 1 und Niedriges Auto 2 nicht zweimal die Jahresgebühr, wenn sie in derselben Pendlerordnung registriert sind.
4.23.3 Wenn mehrere Personen derselben Pendlerordnung dieselbe Abfahrt als Fußgänger oder im jeweils eigenen Auto nutzen wollen, müssen mehrere Pendlerverträge eingerichtet werden.
4.24 Gewerbliche Pendlerordnungen können von Unternehmen eingerichtet werden und werden mit der Handelsregisternummer des Unternehmens verknüpft.
4.24.1 Es können mehrere Pendlerverträge unter derselben gewerblichen Pendlerordnung eingerichtet werden.
4.24.2 Hat das Unternehmen verschiedene Arten von Fahrzeugen, muss für jede dieser Arten ein Pendlervertrag eingerichtet werden, bspw. ein Vertrag für „Niedriges Auto“ und ein anderer für „Hohes Auto“.
4.24.3 Bei einer gewerblichen Pendlerordnung muss der Reisende eine Identifikation vorlegen können, die die Unternehmenszugehörigkeit dokumentiert.
4.24.4 Es können mehrere Fahrzeuge für denselben gewerblichen Pendlervertrag registriert werden. Der Preis für die entsprechenden Pendlertickets richtet sich nach der Gesamtanzahl Reservierungen der registrierten Fahrzeuge. Jahresgebühren und Preisstufen sind auf bornholmslinjen.dk/pendler/priser zu finden.
4.25 Busse
4.26.1 Standard-Bustickets gelten bis zu 3 Monate nach dem ursprünglichen Reisedatum und können ohne Berechnung bis zu 47 Tage vor dem Abfahrtzeitpunkt umgebucht und storniert werden. Reservierungen können nicht umgebucht oder stornieren werden, wenn es 46 Tage oder weniger bis zum Abfahrtzeitpunkt geben sollte. Bei eventueller No-Show erfolgt keine Rückerstattung.
4.26 Busse mit Konto
4.26.1 Bei mehr als 20 Rückfahrten oder 40 Einzelreisen sind Sie dazu berechtigt, Kontokunde zu werden.
4.26.2 Reservierungen, die 28 Tage oder mehr vor der Abfahrt bestellt wurden, können nicht storniert werden, wenn es 25 Tage oder weniger bis zur Abfahrt geben sollte.
4.26.3 Reservierungen, die innerhalb von 27 Tagen vor der Abfahrt bestellt wurden, können nur innerhalb von 5 Tagen nach der Bestellung storniert werden.
4.26.4 Reservierungen, die innerhalb von 5 Tagen vor der Abfahrt bestellt wurden, können nur innerhalb von 1 Werktag nach der Bestellung storniert werden.
4.26.5 Preise werden jährlich im August für das kommende Kalenderjahr neu verhandelt.
4.26.6 Eventuelle No-Shows werden in Rechnung gestellt.
4.27 Feste Reservierungen
4.27.1 Feste Reservierungen für Busunternehmen: Busunternehmen können einen Vertrag über eine Anzahl fester Reservierungen für zukünftige Abfahrten auf den Strecken Rønne-Køge und Rønne-Ystad für einen individuell vereinbarten Zeitraum abschließen. Fährtickets, die im Rahmen dieser Art von Vertrag gekauft wurden, können rückerstattet und auf andere Abfahrten umgebucht werden.
4.27.2 Feste Reservierungen für Frachtunternehmen: Frachtunternehmen können einen Vertrag über eine Anzahl fester Reservierungen für zukünftige Abfahrten auf den Strecken Rønne-Køge und Rønne-Ystad für einen individuell vereinbarten Zeitraum abschließen. Fährtickets, die im Rahmen dieser Art von Vertrag gekauft wurden, können nicht rückerstattet werden, sondern auf andere Abfahrten umgebucht werden.
4.27.3 Verträge über feste Reservierungen können mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden, soweit nicht andere Bedingungen aus dem jeweiligen Vertrag hervorgehen. Feste Reservierungen sind nicht übertragbar.
4.27.4 Eventuelle No-Shows werden in Rechnung gestellt.
4.28 Für Pauschalreisen, die über andere Unternehmen als der BORNHOLMSLINJEN erworben wurden, ist das etwaige Recht des Kunden auf Rücktritt, Änderung oder Rückerstattung direkt gegenüber dem jeweiligen Anbieter geltend zu machen.
5.1 Bei der Beförderung von Fahrgästen und Reisegepäck wird das Ticket beim Check-in ausgestellt.
5.2 BORNHOLMSLINJEN haftet nicht für die Zeit, bevor der Fahrgast an Bord geht oder fährt und nachdem der Fahrgast an Land gekommen ist.
5.3 1 Stück Handgepäck darf an Bord der Schnellfähren mitgeführt werden. Das maximal zulässige Gewicht des Handgepäcks beträgt 8 kg und das maximal zulässige Maß ist 50 x 40 x 25 cm. Bei Fußgängern wird das übrige Gepäck auf Gepäckwagen an Bord der Fähre gebracht. Bei der Ankunft werden die Gepäckwagen in die Ankunftshalle gebracht, wo die Fahrgäste selbst ihr Gepäck abholen. Bei Gepäck, das auf Gepäckwagen an Bord gebracht wird, haftet die Reederei nicht für die Zeit, bevor das Gepäck an Bord gebracht wird und nachdem das Gepäck an Land gebracht worden ist, sondern für die Zeit, in der das Gepäck sich auf den Gepäckwagen in der Obhut der Reederei befindet. Die Reederei empfiehlt, dass sämtliches der Reederei übergebenes Gepäck eindeutig mit Namen, Adresse und Telefonnummer des Eigentümers gekennzeichnet ist. Bei Reklamationen wegen Gepäck, das sich auf Gepäckwagen in der Obhut der Reederei befunden hat, sind diese unverzüglich den Mitarbeitern der Reederei im Terminal mitzuteilen, bevor Sie das Terminal verl assen.
5.4 Bei Personen mit einer Behinderung oder die spezielle Hilfe benötigen, kommt die Reederei gern dem eventuellen Wunsch entgegen, in der Nähe des Fahrstuhls zu parken, soweit dies möglich ist. Fahrgäste mit einer Behinderung oder Gehbehinderte können kostenlose Hilfe durch das Fähr- und/oder das Terminalpersonal vorausbestellen und erhalten, um an Bord und von Bord zu gehen. Dies muss spätestens 48 Stunden vor der Abreise bestellt werden, indem Sie sich telefonisch unter +45 70 900 100 an die BORNHOLMSLINJEN wenden.
5.5 Die Reederei kann verlangen, dass Kranke/Behinderte während der Beförderung eine eigene Begleitung haben.
5.6 BORNHOLMSLINJEN haftet unter keinen Umständen für lebende Tiere, die als Reisegepäck befördert werden.
5.7 BORNHOLMSLINJEN haftet nicht für abhandengekommene Wertgegenstände.
5.8 BORNHOLMSLINJEN ist lediglich zur Erstattung von Verlusten verpflichtet, die durch abhandengekommenes oder beschädigtes Gepäck infolge eines Ereignisses während der Beförderung entstehen, soweit der Verlust oder Schaden durch Fehler oder Versäumnisse seitens der BORNHOLMSLINJEN selbst oder einer Person, für die BORNHOLMSLINJEN verantwortlich ist, zurückzuführen ist.
5.9 BORNHOLMSLINJEN erstattet Verluste, die durch den Tod oder die Verletzung eines Fahrgastes infolge eines Ereignisses während der Beförderung zurückzuführen sind, gemäß den Bestimmungen der EG-Verordnung 392/2009.
5.10 Eine Zusammenfassung der Rechte der Fahrgäste bei Tod, Körperverletzung, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck, infolge von Ereignissen während der Beförderung mit der Molslinjen A/S, geht aus dem Anhang A zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hervor, und diese sind zudem auf allen Webseiten der Molslinjen A/S verfügbar, unter anderem auf molslinjen.dk und bornholmslinjen.dk.
5.11 BORNHOLMSLINJEN ist ausschließlich zum Schadensersatz wegen Verluste oder Schäden verpflichtet, die durch die verspätete Beförderung von Fahrgästen oder die Beförderung oder Auslieferung von Reisegepäck infolge von Fehlern oder Versäumnissen seitens der BORNHOLMSLINJEN entstehen.
5.12 BORNHOLMSLINJEN ist berechtigt, die Beförderung ganz oder teilweise, von einer anderen Reederei ausführen zu lassen. Wird eine Teilstrecke der Reise von einer anderen Reederei durchgeführt, haftet die BORNHOLMSLINJEN nicht für Verluste, Beschädigung oder Verspätung während des von der anderen Reederei durchgeführten Teils der Reise. Gleiches gilt, wenn der Fahrgast Recht auf eine vollständige oder teilweise Beförderung durch eine andere Reederei hat.
5.13 Reklamationen wegen der Verhältnisse an Bord sind beim Personal der jeweiligen Abteilung geltend zu machen. Reklamationen wegen der Beförderung sind der Reederei über die Webseite zu übermitteln.
6.1 Für die Beförderung von Gütern oder Transportbehältern wird ein Lowfare-Ticket ausgestellt, wofür die Lowfare-Bedingungen nach Punkt 4.6 maßgeblich sind. Die Ausstellung des Tickets bedeutet jedoch nicht, dass die Güter oder Transportbehälter sich in der Obhut der BORNHOLMSLINJEN befinden, vgl. § 275 des dänischen Seerechts (Søloven), da Güter und Transportbehälter für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, Absenders oder Empfängers auf dem Gelände der BORNHOLMSLINJEN stehen, bis die Güter oder Transportbehälter an Bord des Schiffes gebracht werden.
6.2 Das Auf- und Abfahren über das Verladegelände an den Anlegestellen der Fähre haben über die Portale der Reederei für Check-in und eventuell damit verbundenes Fotografieren zu erfolgen.
6.3 Auftraggeber, Absender oder Empfänger werden aufgefordert, Güter und Transportmittel bestmöglich zu sichern. Die Bereiche der BORNHOLMSLINJEN sind nicht überwacht oder speziell gesichert.
6.4 Für die Beförderung von Gütern in etwaigen Transportbehältern, die von der BORNHOLMSLINJEN oder einem Erfüllungsgehilfen der BORNHOLMSLINJEN gehandhabt werden, sind die Bedingungen nach Ziffer 5 maßgeblich.
6.5 BORNHOLMSLINJEN hat das Recht, ohne vorherige Mitteilung Güter oder Transportbehälter sowohl unter als auch über Deck zu befördern, und BORNHOLMSLINJEN hat ebenfalls das Recht, Güter in einem Transportbehälter zu sammeln. BORNHOLMSLINJEN haftet nicht für Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gütern oder Transportbehältern, wenn der Verlust, die Beschädigung oder Verspätung auf mangelhafte Befestigung, Sicherung und Verstauen der Güter oder auf sonstige Umstände zurückzuführen sind, für die der Auftraggeber, Absender oder Empfänger verantwortlich ist, und die BORNHOLMSLINJEN ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die Güter sachgemäß befestigt, gesichert oder verstaut sind. BORNHOLMSLINJEN ist lediglich verpflichtet die Güter zu untersuchen, wenn der Transportbehälter von außen sichtbar beschädigt ist.
6.6 Die Befestigung, die Sicherung und das Verstauen von Gütern an Bord in Transportbehältern obliegen dem Auftraggeber, Absender oder Empfänger. Im Falle von schlechtem Wetter werden die Transportbehälter, die mit Zurrpunkten zur Befestigung ans Schiff versehen sein müssen, von BORNHOLMSLINJEN befestigt.
6.7 BORNHOLMSLINJEN haftet nicht, wenn Güter oder Transportbehälter zurückgelassen werden müssen, weil der Gegenstand wegen mangelhafter Technik am Gegenstand, wie beispielsweise Stützbeine, die nicht angehoben werden können, oder nicht funktionstüchtige Bremsvorrichtung, nicht an Bord transportiert werden kann. BORNHOLMSLINJEN wird anschließend den Auftraggeber, Absender oder Empfänger informieren.
6.8 Wertgüter werden ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung mit BORNHOLMSLINJEN befördert. Sollte BORNHOLMSLINJEN nicht vorab darüber informiert werden, haftet BORNHOLMSLINJEN nicht für Verluste, Beschädigungen oder Verspätungen davon.
6.9 Gefahrgüter sind an Bord der Schnellfähren nicht zugelassen.
6.10 Gefahrgüter werden zu besonderen Abfahrten der Strecke Rønne-Køge befördert (siehe den geltenden Fahrplan).
6.11 Bei Beförderung von Gefahrgütern (FG) – hierunter Limited Quantities (LQ) – sind Sie verpflichtet, bei der Reservierung des Tickets die Art und Menge der Gefahrgüter anzugeben. Bei der Abfahrt von Rønne um 17:00 Uhr müssen FG und LQ spätestens 5 Stunden vor dem Abfahrtzeitpunkt (dh. spätestens um 12:00 Uhr) gemeldet werden und bei der Abfahrt von Køge um 00:30 Uhr müssen FG und LQ spätestens 7,5 Stunden vor dem Abfahrtszeitpunkt (dh. spätestens um 17:00 Uhr am Tag vorher) gemeldet werden. Werden diese Informationen nicht gegeben, gilt die Garantie des Absenders gegenüber BORNHOLMSLINJEN, dass die zum Transport übergebenen Güter keine Gefahrgüter umfassen.
6.12 Bei der Beförderung von Gefahrgütern müssen die erforderlichen Dokumente vor der Beförderung vorliegen. Kennzeichnung und Verpackung müssen den geltenden Vorschriften genügen. BORNHOLMSLINJEN behält sich das Recht vor zu überprüfen, ob die Ladung der Anmeldung entspricht und hat das Recht, die Beförderung von Gefahrgütern abzulehnen oder zu verschieben.
6.13 BORNHOLMSLINJEN behält sich das Recht vor, Gefahrgüter zu einer anderen Abfahrtzeit zu befördern als die ursprünglich gebuchte Abfahrt.
6.14 Bei der Beförderung von Gütern ist das korrekte Gewicht der Güter in Verbindung mit der Buchung des Tickets anzugeben. BORNHOLMSLINJEN behält sich das Recht vor, eine Kontrollwiegung durchzuführen und einen Aufpreis für eventuell nicht deklariertes Gewicht sowie eine Kontrollgebühr von DKK 2000 zu erheben, soweit ein falsches Gewicht angegeben wurde. BORNHOLMSLINJEN behält sich ebenfalls das Recht vor, eine Buchung zu stornieren, wenn das Gewicht der Güter die vorgegebenen Grenzen überschreitet.
6.15 Abstellen von Anhängern
6.15.1 Abstellen von Anhängern in Køge: An Werktagen dürfen Anhänger auf dem Anhängerplatz für Verschiffung an der nächsten Abfahrt abgestellt werden. Das Abstellen von Anhängern auf diesem Platz, für die keine Buchung für die nächste Abfahrt vorgenommen wurde, ist nicht zulässig. Anhänger, die auf dem Anhängerplatz abgestellt werden, und für die keine Buchung für die nächste Abfahrt vorgenommen wurde, werden aus Platzgründen an einen separaten Bereich auf dem Anhängerplatz verlegt. BORNHOLMSLINJEN erstellt eine Rechnung über DKK 1500 an den Kunden zur Deckung der Kosten für diese zusätzliche Handhabung. Die Haftung und Ersatzpflicht der BORNHOLMSLINJEN für sowohl den Anhänger als auch die Ladung erlöschen, sobald der Anhänger verlegt und im separaten Bereich auf dem Anhängerplatz abgestellt worden ist.
Für Wochenendabfahrten dürfen Anhänger ab Freitag auf dem Anhängerplatz abgestellt werden. Bei Abfahrten an Feiertagen dürfen Anhänger ab dem letzten Werktag vor den Feiertagen auf dem Anhängerplatz abgestellt werden.
6.15.2 Abholen von Anhängern in Køge: Anhänger, die mit der Fähre von Rønne kommen, müssen vor 19:30 Uhr am folgenden Tag vom Anhängerplatz abgeholt werden. Anhänger, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeholt worden sind, werden aus Platzgründen an einen separaten Bereich auf dem Anhängerplatz verlegt. BORNHOLMSLINJEN erstellt eine Rechnung über DKK 1500 an den Kunden zur Deckung der Kosten für diese zusätzliche Handhabung. Es steht dem Kunden frei, vor 19:30 Uhr am folgenden Tag die Verlegung seiner Anhänger selbst zu veranlassen. Die Haftung und Ersatzpflicht der BORNHOLMSLINJEN für sowohl den Anhänger als auch die Ladung erlöschen, sobald der Anhänger verlegt und im separaten Bereich auf dem Anhängerplatz abgestellt worden ist.
6.16 BORNHOLMSLINJEN hat ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht für Güter oder Transportbehälter, die sich unter der Kontrolle der BORNHOLMSLINJEN befinden, teils für alle Kosten im Rahmen der Güter oder Transportbehälter – einschließlich Vergütung und Lagermiete – teils für alle sonstigen Ansprüche der BORNHOLMSLINJEN gegenüber dem Auftraggeber, Absender oder Empfänger.
6.17 Unter keinen Umständen ist die Verrechnung von Ersatzansprüchen oder sonstigen Forderungen gegenüber der Reederei auf den Ticketpreis oder die zugehörigen Forderungen der Reederei zulässig.
7.1 Die Behandlung von personenbezogenen Daten durch Molslinjen A/S entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung. Dies wurde in einem Dokument zusammengefasst, das Sie hier finden.
Auf allen Internetseiten der Molslinjen A/S, hierunter beispielsweise bornholmslinjen.de sammeln wir Daten über Ihren Besuch auf der jeweiligen Seite. Diese Daten werden gesammelt, um die Webseite und die Funktionalität der Seite zu optimieren, die Benutzerfreundlichkeit auf der Webseite im Zusammenhang mit der Buchung von Fahrkarten zu erhöhen und um eine gezielte Vermarktung zu sichern. Die Daten lassen sich nicht auf Ihre Person zurückverfolgen, sondern nur zu demjenigen Rechner, von dem aus Sie die Webseite besucht haben. Die Datenerfassung erfolgt über Cookies. Ergänzende Informationen zu Cookies folgen weiter unten. Hinweis: Wenn Sie unsere Seite bornholmslinjen.de besuchen, stimmen Sie den hier beschriebenen Bedingungen zu.
8.1 Was sind Cookies und wie werden diese verwendet?
Cookies stellen eine Standardtechnologie dar, von der praktisch alle Webseiten Gebrauch machen. Ein Cookie ist eine kleine Datei, die auf Ihren Computer geladen wird. Dadurch können wir Ihre Fahrkartenbuchungen verwalten. Zudem erhalten wir dadurch eine Statistik, die einer optimalen Anpassung unserer Seiten an unsere Nutzer dient. Einige Browser sind auf ein automatisches Akzept von Cookies eingestellt, Sie können diese Einstellungen jedoch ändern, damit Cookies nicht akzeptiert werden. Gegebenenfalls bewirkt das jedoch, dass zahlreiche Seiten, beispielsweise bornholmslinjen.de nicht optimal funktionieren. Cookies sind keine Programme, die auf Ihrem Computer laufen, sondern kleine Textdateien, die von und zu Ihrem Computer geschickt werden. Cookies sind daher keine Spyware oder Viren, die Ihren Computer beschädigen. Es gibt zwei Arten von Cookies, sogenannte „temporäre“ (Session-Cookies) und sogenannte „dauerhafte“ Cookies (gespeicherte Cookies). Dauerhafte Cookies werden nach einer gewissen Zeit gelöscht. Zudem unterscheidet man Cookies, die von bornholmslinjen.de als Absender geschickt werden (Erstanbieter-Cookies) und Cookies, die von einer anderen Website stammen als der, auf der Sie surfen, in der Regel von unserer Medienagentur. Gegebenenfalls handelt es sich dabei um Drittanbieter-Cookies.
8.2 Übersicht über Cookies unter bornholmslinjen.de
deparetureRegion: Erscheint auf der Vorderseite bei der Wahl der Region über das Modul „quick booking“. Der Cookie speichert Informationen über den gewählten Abfahrtsort, damit der Benutzer ihn nicht bei seinem nächsten Besuch auf dieser Seite erneut manuell auswählen muss. Es handelt sich dabei um einen Erstanbieter-Cookie, d. h. ein dauerhafter Cookie, der nach 365 Tagen gelöscht wird.
acceptedGeolocation: Wird gesetzt, wenn der Benutzer die Verwendung von Geolocation akzeptiert oder ablehnt. Der Wert wird dann verwendet, um zu entscheiden, ob Geolocation auf der Website verwendet werden kann. Es handelt sich dabei um einen Erstanbieter-Cookie, d. h. ein dauerhafter Cookie, der nach 365 Tagen gelöscht wird.
QuotedTicketsKey: Dieser Cookie tritt in Verbindung mit einer Buchung auf. Dieser Cookie sichert, dass wir die Preise abrufen können, die dem Kunden zuerst angeboten wurden. Das bedeutet, dass der Preis, der dem Kunden angezeigt wird, stets dem Preis entspricht, der im Zahlungsfenster angezeigt wird. Es handelt sich dabei um einen Erstanbieter-Cookie, d. h. ein dauerhafter Cookie, der nach 15 Minuten gelöscht wird.
ARRAffinity: Wird von Azure verwendet, bei der die Webseite gehostet wird. Azure verwendet den Cookie, um zu bestimmen, ob die Seite skaliert werden soll (d. h. dem jeweiligen Computer angepasst werden soll). Es handelt sich dabei um einen Erstanbieter-Cookie, der bei Schließen des Browsers gelöscht wird.
ASP.NET_SessionId, LB und AWSSELB treten in Verbindung mit dem Zahlungsvorgang bei Epay auf. Sie werden gelöscht, sobald der Browser geschlossen wird oder die Zahlung durchgeführt wurde. Dieser Cookie ist ein Drittanbieter-Cookie.
Online-Marketing-Cookies: Die BORNHOLMSLINJEN wird im Internet vermarktet und dabei werden Cookies verwendet, damit die Molslinjen A/S und unsere Medienagentur die Anzahl der Klicks, Besuche und die Wirkung von Werbung im Internet einsehen können. Die Molslinjen A/S macht dabei von den technischen Lösungen Adform und Google Remarketing Gebrauch. Diese Lösung platziert einen anonymen Cookie bei Besuchen an ausgewählten Stellen auf den Internetseiten der BORNHOLMSLINJEN und wenn Werbebanner für die BORNHOLMSLINJEN angezeigt oder angeklickt werden. Alle gespeicherten Daten sind anonym. Die Adform-Cookies, die auftreten, haben folgende Bezeichnung und Laufzeit:
o uid ist ein dauerhafter Cookie, der nach 2 Monaten gelöscht wird.
o cid ist ein dauerhafter Cookie, der nach 2 Monaten gelöscht wird.
o Token ist ein spezifischer Session-Cookie.
o _ga ist ein dauerhafter Cookie, der nach 2 Monaten gelöscht wird.
o _gid ist ein dauerhafter Cookie, der nach 24 Stunden gelöscht wird.
o _gat ist ein dauerhafter Cookie, der nach 10 Minuten gelöscht wird.
o DV ist ein dauerhafter Cookie, der nach 1 Tag gelöscht wird.
o fr ist ein dauerhafter Cookie, der nach 3 Monaten gelöscht wird.
o CONTENT ist ein dauerhafter Cookie, der nicht gelöscht wird.
o NID ist ein dauerhafter Cookie, der nach 1 Jahr und 5 Monaten gelöscht wird.
o Alle Adform- und Google-Remarketing-Cookies sind Drittanbieter-Cookies.
Web-Analytics-Cookies: Um die Internetseiten der BORNHOLMSLINJEN laufend zu verbessern, wird eine anonymisierte Statistik über das Webanalyse-Tool „Google Analytics“ erfasst. Diese Cookies dienen der Ermittlung der Anzahl der Besuche von verschiedenen Browsern oder Computern. Zudem speichert Google Analytics auch Cookies, die die Quelle des Verkehrs für einen Besuch angeben und wie der Nutzer auf bornholmslinjen.de navigiert hat. Alle Cookies, die Google Analytics speichert, sind anonym und haben eine zufällig generierte Benutzernummer. Alle Google Analytics-Cookies haben einen Namen, der 'UTM' enthält und sind Drittanbieter-Cookies. Sie können die vollständige Beschreibung (englische Fassung) der Google Analytics-Cookies hier aufrufen. Sie können die Anwendung von Google Analytics-Cookies hier (englische Fassung) deaktivieren.
8.3 Deaktivieren von Cookies
Sie können sich für die Deaktivierung von Cookies entscheiden, aber das bedeutet, dass viele Webseiten, einschließlich bornholmslinjen.de, nicht optimal funktionieren. Wenn Sie die Verwendung von Cookies deaktivieren möchten, finden Sie Informationen zur Vorgehensweise auf dieser Seite: http://minecookies.org/cookiehandtering
8.1 Eine Logstatistik gibt es auf allen Webseiten der Molslinjen A/S, unter anderem auf molslinjen.dk und bornholmslinjen.dk, und das bedeutet, dass ein Statistiksystem Informationen sammelt, die statistisch anzeigen können, wie viele Besucher eine Webseite hatte, von woher diese kommen, von welcher Stelle auf der Webseite sie diese verlassen und anderes mehr. Die Logstatistik dient unter anderem der Optimierung der Webseiten und der Funktionalität der Webseiten sowie einer verbesserten Benutzerfreundlichkeit.
8.2 Molslinjen A/S hat das Urheberrecht für jeden Inhalt, der auf den Webseiten publiziert wird. Inhalte dürfen nicht ohne Genehmigung verbreitet oder vervielfältigt werden. Die Verlinkung von Informationen auf den Webseiten ist frei erlaubt. Sogenannte „Deep Links“ sind auch erlaubt. Wenden Sie sich eventuell an molslinjen@molslinjen.dk zwecks direkter Verlinkungen.
8.3 Molslinjen A/S behält sich das Recht vor, Informationen und eventuelle Fehler auf den Webseiten des Unternehmens zu ändern. Die Informationen auf den Webseiten werden regelmäßig aktualisiert, es können jedoch Fehler auftreten. Molslinjen A/S ist für direkte oder indirekte Verluste als Folge der Verwendung von Informationen auf den Webseiten nicht verantwortlich. Molslinjen A/S haftet nicht für die Verlinkung mit Servern von Drittanbietern und auch nicht für den Inhalt der Server von Drittanbietern. Das Herunterladen von Dokumenten aus den Webseiten der Molslinjen A/S liegt in der eigenen Verantwortung des Benutzers.
8.4 Bei der Nutzung dieser Webseite akzeptiert der Benutzer die Bedingungen in diesem Dokument. Der Inhalt wird nach Bedarf aktualisiert, damit Sie als Nutzer stets wissen, welche Daten von Molslinjen A/S gesammelt werden und wofür. Molslinjen A/S behält sich das Recht vor, jederzeit das Dokument zu ändern, zu ergänzen oder Teile davon zu entfernen. Besuchen Sie deshalb diese Seiten, um sich über etwaige Änderungen zu informieren. Wenn die Webseiten der Molslinjen A/S weiterhin genutzt werden, nachdem Änderungen vorgenommen wurden, akzeptiert der Nutzer damit die Änderungen. Mit der Bestellung eines Tickets über eine der Webseiten der Molslinjen A/S akzeptiert der Nutzer gleichzeitig, dass Molslinjen A/S personenbezogene Daten gemäß den in diesem Dokument von Molslinjen A/S ermittelten Informationen verwendet. Molslinjen A/S befolgt das dänische Datenschutzgesetz (Persondataloven).
9.1 Falls Sie sich über Ihren Kauf beschweren möchten, wenden Sie sich bitte an Molslinjen A/S unter kundeservice@bornholmslinjen.dk. Sollte keine Lösung gefunden werden, können Sie eine Beschwerde beim dänischen Wettbewerbs- und Verbraucherzentrum für Reklamationslösungen „Konkurrence- og Forbrugerstyrelsens Center for Klageløsning“, Carl Jacobsens Vej 35, DK-2500 Valby, unter www.forbrug.dk einreichen.
9.2 Sie können sich auch über das Online-Beschwerdeportal der Europäischen Kommission beschweren, was jedoch hauptsächlich relevant wird, wenn Sie außerhalb Dänemarks ansässig sind. Sie finden das Beschwerdeportal hier: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Bei Einreichung einer Beschwerde ist unsere folgende E-Mail anzugeben: kundeservice@molslinjen.dk.
9.3 Das Beschwerderecht entfällt nach 2 Monaten, da eine Reihe der Daten, die zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde von BORNHOLMSLINJEN verwendet werden, nach dieser Frist gelöscht werden.
Anspruch auf Entschädigung im Todesfall oder bei Körperverletzung
Schifffahrtsereignis: Der Fahrgast hat in jedem Fall Anspruch auf eine Entschädigung seitens des Beförderers oder des Versicherungsunternehmens des Beförderers von bis zu 250.000 SZR, es sei denn, es handelt sich um Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Beförderers liegen (z. B. Krieg, Naturkatastrophen oder Handlungen eines Dritten). Die Entschädigung kann bis zu 400.000 SZR betragen, es sei denn, der Beförderer kann beweisen, dass das Ereignis ohne dessen Fehler oder Versäumnisse entstanden ist.Sonstiges Ereignis: Der Fahrgast hat Anspruch auf eine Entschädigung seitens des Beförderers oder des Versicherungsunternehmens des Beförderers von bis zu 400.000 SZR, wenn er beweist, dass das Ereignis infolge von Fehlern oder Versäumnissen seitens des Beförderers entstanden ist.
Anspruch auf Entschädigung für Verlust oder Beschädigung von Handgepäck
Schifffahrtsereignis: Der Fahrgast hat Anspruch auf Schadenersatz seitens des Beförderers von bis zu 2.250 SZR, es sei denn, der Beförderer kann beweisen, dass das Ereignis ohne dessen Fehler oder Versäumnisse entstanden ist.
Sonstiges Ereignis: Der Fahrgast hat Anspruch auf Schadenersatz seitens des Beförderers von bis zu 2.250 SZR, wenn er beweist, dass das Ereignis infolge von Fehlern oder Versäumnissen seitens des Beförderers entstanden ist.Anspruch auf Entschädigung für Verlust oder Beschädigung von anderem Gepäck
Der Fahrgast hat Anspruch auf Schadenersatz seitens des Beförderers von bis zu 12.700 SZR (bei Fahrzeugen, inklusive des Gepäcks, welches im oder auf dem Fahrzeug mitgeführt wird), es sei denn, der Beförderer kann beweisen, dass das Ereignis ohne dessen Fehler oder Versäumnisse entstanden ist.Anspruch auf Entschädigung für Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen
Der Fahrgast hat Anspruch auf eine Entschädigung seitens des Beförderers von bis zu 3.375 SZR für den Verlust oder die Beschädigung von Bargeld, umsetzbaren Wertpapieren, Gold, Silber, Juwelen, Schmuck und Kunstgegenständen, sofern diese beim Beförderer zur sicheren Aufbewahrung hinterlegt worden waren.Anspruch auf Entschädigung für Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder sonstigen speziellen Ausrüstungen der Fahrgäste mit reduzierter Mobilität
Der Fahrgast hat Anspruch auf Entschädigung seitens des Beförderers, die dem Wiederbeschaffungswert oder den Reparaturkosten der jeweiligen Ausrüstung entspricht, es sei denn, das Ereignis ohne die Fehler oder Versäumnisse des Beförderers entstanden ist. Ein Schifffahrtsereignis setzt Fehler oder Versäumnisse seitens des Beförderers voraus.Anspruch auf eine Vorschusszahlung im Falle eines Schifffahrtsereignisses
Bei Tod oder Körperverletzung eines Fahrgastes hat der Fahrgast oder eine andere Person, die Anspruch auf Entschädigung hat, Anspruch auf eine Vorschusszahlung zur Deckung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse. Diese Vorschusszahlung richtet sich nach dem Umfang des erlittenen Schadens und ist innerhalb von 15 Tagen zu leisten. Bei Todesfall beträgt die Zahlung mindestens 21.000 EUR.VORGEHENSWEISE
Schriftliche Anzeigen
Im Falle von Verlust oder Beschädigung von Handgepäck oder anderem Gepäck muss der Fahrgast fristgerecht und schriftlich gegenüber dem Beförderer reklamieren. Andernfalls verliert er seinen Anspruch auf Entschädigung.Verjährung von Schadensersatzansprüchen
Im Allgemeinen müssen die Ansprüche innerhalb von 2 Jahren vor dem zuständigen Gericht geltend gemacht werden. Die Frist beginnt jedoch je nach Art des Schadens zu unterschiedlichen Zeitpunkten.Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Beförderers kann beschränkt werden, sollte bewiesen werden, dass der Tod oder die Körperverletzung eines Fahrgastes oder der Verlust oder die Beschädigung seines Gepäcks infolge von Fehlern oder Versäumnissen des Fahrgastes entstanden oder daraus gerechtfertigt sind.
Umgekehrt gelten die verschiedenen Höchsthaftungsgrenzen nicht, wenn bewiesen wird, dass die Schäden vom Beförderer oder dessen Bediensteten oder Beauftragten verursacht wurden, und zwar absichtlich oder leichtfertig und im Bewusstsein, dass ein solcher Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde.
Beförderungsbedingungen
Die Beförderung von Fahrgästen, Kraftfahrzeugen oder Reisegepäck auf unseren Fähren oder von uns gecharterten Fähren findet nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BORNHOLMSLINJEN statt, die Sie unter bornholmslinjen.dk lesen können. Ergänzend hierzu gelten diese Beförderungsbestimmungen für Ihren Aufenthalt an Bord der Fähre.
Diese Beförderungsbedingungen gelten ab 4. November 2024.
Der Fahrgast muss beim Auf- und Abfahren im Besitz des Tickets oder eines ähnlichen gültigen Fahrtausweises sein. Die Tickets können unter bornholmslinjen.dk, telefonisch sowie beim Check-in gekauft werden. Unter bornholmslinjen.dk finden Sie ebenfalls eine komplette Übersicht über alle Ticketarten und die entsprechenden Regeln der Änderung und der Rückerstattung. Das Ticket wird vor der Abfahrt gelöst und ist während der Reise zu verwahren. Die Reederei behält sich das Recht vor, eine Kontrollgebühr von DKK 750 zu erheben, falls das Auf-/Abfahren ohne gültigen Fahrausweis festgestellt wird. Die Rückerstattung von Tickets, ungeachtet der Ursache, erfolgt per E-Mail an die Reederei unter kundeservice@bornholmslinjen.dk.
Bei der Beförderung von Kranken kann die Reederei eine ärztliche Bescheinigung verlangen, wie eine Begleitung des Kranken während der Reise verlangt werden kann. Die Pflege von Kranken oder die ärztliche Aufsicht kann nicht stattfinden. Die Reederei übernimmt es nicht, Kranken an Bord oder an Land zu bringen, es sei denn die Krankheit während der Reise entstanden ist.
Die Fahrgäste sind dazu verpflichtet, den Weisungen des Kapitäns und der Schiffsoffiziere zu folgen, vgl. § 408 des dänischen Seerechts (Søloven). Eine Beschädigung des Inventars der Reederei und des Eigentums Anderer wird zu einem Schadensersatzanspruch führen. Betrunkenen Personen kann die Beförderung verweigert werden, obwohl sie im Besitz eines Tickets sind. Das Ausschenken von harten Getränken an betrunkenen Personen sowie an Personen unter 18 Jahren ist gesetzlich verboten. Kinder unter 7 Jahren dürfen nicht allein reisen, sondern sind von einer Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, zu begleiten. Bei Personen mit einer Behinderung oder die spezielle Hilfe benötigen, kommt die Reederei gern dem Wunsch entgegen, in der Nähe des Fahrstuhls zu parken, soweit dies möglich ist. Während der Überfahrt ist der Aufenthalt auf dem Fahrdeck verboten, und das Rauchen ist nur in dafür gemerkten Bereichen erlaubt. Die Fahrgäste dürfen, ohne die Genehmigung der Reederei, an Bord und an Land keinen Warenverkauf anbieten, keine Drucksachen, Werbungen, Warenmuster verteilen, keine Sammlungen oder Ähnliches veranstalten. Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen nicht in der Panorama-Café genossen werden.
Udskænkning af stærke drikke til berusede personer samt til personer under 18 år er ifølge loven ikke tilladt. Der må ikke nydes medbragt mad og drikkevarer i restauranten, men i dertil indrettede områder. Husdyr må ikke medbringes i restauranten samt i bistro- og café-ekspeditionsområderne. Reklamation over forholdene i restaurant, bistro og café rettes i almindelighed til personalet i den pågældende afdeling.
Haustiere können während der Beförderung mit Vorteil im Kraftfahrzeug bleiben lassen. Mitgebrachte Haustiere in den Gebieten der Fahrgäste sind an der Leine zu haben oder in geeigneten Kästen aufzubewahren und dürfen in den besonderen „Hundegebieten“ an Bord mitgebracht werden.
Vergessene Wertgegenstände bei BORNHOLMSLINJEN werden bei der Polizei abgegeben. Vergessene Medizin wird schnellstmöglich der Polizei oder zur Vernichtung in der Apotheke ausgehändigt. Andere Fundsachen werden bis zu 7 Tage von der BORNHOLMSLINJEN aufbewahrt, wonach sie vernichtet oder zu wohltätigen Zwecken ausgegeben werden. Fundsachen können unter bornholmslinjen.dk bekannt gegeben werden.
Private Personen/Kraftfahrzeuge
Das dänische Seefahrtsamt hat eine Anleitung über den Transport von Gefahrgütern in privaten Kraftfahrzeugen, die an Bord der Fähren mitgebracht werden, wenn sie dementsprechend verpackt und nur für den persönlichen Gebrauch vorgesehen sind. Es sind Maßnahmen zur Beurteilung des Risikos und zur Sicherung eines sicheren Transports unter normalen Verhältnissen zu treffen. Gegenstände, die hier unter dem Link angeführt sind, sind als Gefahrgüter mit dem IMDG-Code klassifiziert, und sollten sie entweder von Einzelpersonen mit privaten Fahrzeugen wie Autos/Wohnwagen/Anhängern/Wohnmobilen oder von Fahrgästen zu Fuß transportiert werden, sind die maximalen Mengen sowie die Verhaltensmaßregeln einzuhalten. Dies umfasst nicht Kraftfahrzeuge für den kommerziellen Gebrauch, Notarztfahrzeuge oder Fahrzeuge, die von Bauunternehmern/Angestellten bedient werden.Nutzfahrzeuge
Gefahrgüter werden zu besonderen Abfahrten der Strecke Rønne-Køge befördert (siehe den geltenden Fahrplan). Der Absender von Gütern ist verpflichtet, die Reederei über das Vorhandensein von Gefahrgütern (FG) – hierunter Limited Quantities (LQ) – schriftlich zu informieren und zuzusichern, dass alle pflichtigen Unterlagen korrekt ausgefüllt und abgegeben wurden. Bei der Abfahrt von Rønne um 17:00 Uhr müssen FG und LQ spätestens 5 Stunden vor dem Abfahrtzeitpunkt (dh. spätestens um 12:00 Uhr) gemeldet werden und bei der Abfahrt von Køge müssen FG und LQ spätestens 7,5 Stunden vor dem Abfahrtszeitpunkt (dh. spätestens um 17:00 Uhr am Tag vorher) gemeldet werden. Gefahrgüter sind an Bord der Schnellfähren nicht zugelassen.
Reklamationen wegen der Verhältnisse an Bord sind beim Personal der jeweiligen Abteilung geltend zu machen. Reklamationen bezüglich der Beförderung sind an die Reederei per E-Mail an kundeservice@bornholmslinjen.dk zu richten.
Sollten Schäden an Fahrzeugen, Personen, Reisegepäck oder Güter eventuell in einem Transportbehälter an Bord entstehen, können eventuelle Ansprüche nur gegenüber BORNHOLMSLINJEN geltend gemacht werden, sofern eine Schadensaufnahme ausgefüllt wurde. Wenden Sie sich im Falle eines Schadens deshalb bitte unverzüglich an das Personal an Bord der Fähre. Eine ausgefüllte Schadensaufnahme bedeutet jedoch nicht, dass BORNHOLMSLINJEN die Verantwortung automatisch anerkennt. Der Schaden kann bei der Reederei angemeldet werden, indem Sie dieses Formular ausfüllen.
Die Fähren der BORNHOLMSLINJEN sind in Dänemark zugelassen und die Sicherheitssprachen an Bord sind Dänisch und Englisch.
Rechte der Fahrgäste
Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr tritt am 18. Dezember 2012 in Kraft.
Sie können der Bestimmungen Lesen, indem Sie dem Link rechts auf dieser Seite folgen.
Regulierung der Entwicklung bei Kraftstoffpreisen
In unserem Vertrag mit dem dänischen Transportministerium ist unter anderem geregelt, wie die Entwicklung bei Kraftstoffpreisen entweder unseren Kunden bei Preissenkungen zugutekommen oder bei Preissteigerungen zusammen mit unseren Kunden getragen werden soll. Der Vertrag enthält eine Obergrenze dafür, wie viel wir als Reederei maximal für die Tickets fordern dürfen. Gleichzeitig müssen wir einige Durchschnittspreise für die verschiedenen Arten von Tickets einhalten. Die Durchschnittspreise stellen sicher, dass eine gewisse Anzahl von Tickets zu einem niedrigen Preis angeboten wird.
Jedes Jahr im April müssen wir die Kraftstoffausgaben der letzten 12 Monate berechnen. Diese Ausgaben vergleichen wir danach mit unseren Einnahmen im selben Zeitraum. Gleichzeitig berechnen wir, wie sich die Kraftstoffpreise im selben 12-monatigen Zeitraum verglichen mit der normalen Preisentwicklung entwickelt haben. Diese Berechnung hat entweder Zuschläge oder Abschläge zur Folge, die in die Preise für das kommende Jahr einfließen. Zuletzt muss das Transportministerium diese Berechnung genehmigen.
Eine Kraftstoffzulage kann auf den maximalen Tarif und die maximal zulässigen Durchschnittspreise aufgeschlagen werden. Gleichermaßen wird ein Kraftstoffabschlag vom maximalen Tarif der Tickets und den maximal zulässigen Durchschnittspreisen abgezogen.
Als Kunde ist nicht unmittelbar ersichtlich, ob es einen Zuschlag oder Abschlag für Kraftstoff auf den Ticketpreis gibt. Stattdessen wird man als Kunde in einem Jahr mit einem Kraftstoffpreisabschlag wesentlich mehr Tickets zu einem niedrigen Preis finden, als in einem Jahr mit Kraftstoffpreiszuschlag.