Schadensanzeige
Möhten Sie einen Schaden anmelden?
Möchten Sie einen Schaden anmelden?
Anmeldung von Schäden auf Fahrzeuge/Gegenstände/Personen
Sollte ein Schaden an Fahrzeugen, Personen, Gepäck oder Gütern in etwaigen dafür vorgesehenen Transportmitteln an Bord entstehen, können eventuelle Ansprüche nur dann gegenüber der BORNHOLMSLINJEN geltend gemacht werden, wenn ein sogenannter Schadenbericht ausgefüllt worden ist.
Im Falle eines Unfalls wenden Sie sich daher bitte sofort an das Personal auf der Fähre. Ein ausgefüllter Schadenbericht bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass die BORNHOLMSLINJEN automatisch die Haftung anerkennt.